Der prioritäre Gedanke des Trinkwasserschutzes bleibt!

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann wurde in den Medien vor Kurzem wie folgt zitiert: „Dass CSU und Freie Wähler nun die Geschäftsinteressen von Firmen vertreten und es für die kommerzielle Nutzung freigeben, ist fahrlässig gegenüber zukünftigen Generationen.“ Demgegenüber erklärte Umweltminister Thorsten Glauber: „Der prioritäre Gedanke des Trinkwasserschutzes bleibt.“ Hintergrund sind von der CSU und Freie Wähler vorgeschlagene Änderungen im Landesentwicklungsplan (LEP) im Bayerischen Landtag.
Zunächst: Es geht hierbei nicht um den Verkauf von Wasser an Großkonzerne. Dies ist jetzt schon nicht möglich und wird auch in Zukunft nicht möglich sein.
Vielmehr waren es bayerische Lebensmittelbetriebe, insbesondere Biobetriebe, Brauereien, Molkereien, Mineralwasserproduzenten oder Babynahrungsmittelhersteller, die sich bei dieser Thematik an die CSU gewandt haben – es geht also um die Wasserversorgung für Grundnahrungsmittel. Beachtenswert dabei ist, dass weniger als 5 % des Wasserverbrauchs der Lebensmittelproduktionen dienen, der Rest ist Brauchwasser.
Nichtsdestotrotz nehme ich die diesbezüglich geäußerten Sorgen ernst. Obgleich sich inhaltlich bzw. sachlich durch die LEP-Fortschreibung in Bezug auf die Wasserversorgung nichts ändern wird, bzw. die Änderungen nur marginal sind, werden wir die Angelegenheit nochmals in unserer Fraktion intensiv besprechen, um den Kommunikationsweg zu verbessern und nach Möglichkeit Fehlinterpretationen zu vermeiden und gegebenenfalls unklare Formulierungen präzisieren.
Unsere Fraktion hat von Beginn an das Thema sehr sensibel betrachtet. Beim LEP handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung – entscheidend ist nach wie vor das Wasserhaushaltsgesetz. Schon darum ist der Verkauf von Wasser an Großkonzerne praktisch kaum möglich. Das oberste Gebot der FW-Landtagsfraktion ist ohnehin, eine gute Trinkwasserversorgung im Freistaat dauerhaft, in ausreichender Menge und in hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Dies haben wir diese Woche am Rande einer Expertenanhörung zur Wasserwirtschaft im Landtag deutlich gemacht – Wasser ist Leben und Voraussetzung für jede menschliche Entwicklung. Künftig sollen die Entnahmemengen, wo notwendig, deutlich eingeschränkt und die Gestattungsdauer von bisher bis zu 30 Jahren massiv gekürzt werden.
Mit dem Maßnahmenpaket „Wasserzukunft 2050“ des Umweltministeriums hat meine Fraktion bereits die Weichen gestellt, um die Trinkwasserversorgung langfristig sicherzustellen. So arbeiten wir mit einem ausgeklügelten Fernleitungsnetz daran, einzelne bestehende Fernwasserversorgungssysteme zu verknüpfen, um jederzeit eine flächendeckende Wasserversorgung zu gewährleisten – insbesondere in niederschlagsarmen Regionen. Dank umfassender Förderung von Verbundleitungen stellt der Freistaat sicher, dass Trinkwasser auch gemeindeübergreifend für die ortsnahe kommunale Wasserversorgung vorhanden ist. Konkret wurden in den vergangenen Jahren mehr als 360 Kilometer Verbundleitungen mit über 120 Millionen Euro gefördert. Zudem werden derzeit alle Wasserspeicher in öffentlicher Hand ertüchtigt. Und um die Versorgungssicherheit weiter zu erhöhen, werden die rund 3.700 öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen im Freistaat fortlaufend hinsichtlich ihrer Versorgungssicherheit bewertet.
Man kann also sehen, wie hoch der Stellenwert des Trinkwasser- und Grundwasserschutzes für uns ist – was sich auch am aktuellen Haushalt ablesen lässt: So stellen wir 8,5 Millionen Euro zusätzlich bereit, um die Wasserwirtschaft im Freistaat umfassend zu stärken. Mit dem Geld fördern wir den Bau von Fernwasserleitungen, investieren in Hochwasserschutz sowie Wasserrückhaltung und ermöglichen bayernweit den Neubau von Grundwassermessstellen. Insgesamt stehen im Haushalt 2023 ganze 450 Millionen Euro für Wasserbau und Wasserwirtschaft bereit. All das zeigt, dass trotz Klimawandels und zunehmender Trockenperioden Bayern beim Thema Wassersicherheit hervorragend aufgestellt ist.
Ihr Heimatabgeordneter
Johann Häusler