Rückgrat bewiesen – meine persönliche Stellungnahme

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Meine heutige persönliche Stellungnahme zum gestern beschlossenen Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz:
Das Gesetz wird den Senioren nicht gerecht – mir ist die Wahrnehmung des freien Mandats wichtiger als Koalitionsräson!
 
Am 02.03.2023 wurde im Bayerischen Landtag das Seniorenmitwirkungsgesetz für unseren Freistaat beschlossen. Ungewöhnlich ist, dass ich zusammen mit meiner Fraktionskollegin Gabi Schmidt (ebenfalls Freie Wähler) gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt habe, den die Fraktionen der CSU und der Freien Wähler eingebracht haben. Dies war angesichts meiner ursprünglichen Vorstellungen zu dem aktuellen Gesetzentwurf konsequent, was ich nachfolgend gerne begründe.
 
Bereits in der letzten Legislaturperiode haben die Freien Wähler im Landtag einen Antrag für ein Seniorenmitwirkungsgesetz eingebracht – damals gab es eine Ablehnung der Mehrheitsfraktion CSU. In dieser Legislaturperiode konnte aber erreicht werden, dass das Thema Eingang in den Koalitionsvertrag fand. Als früherer seniorenpolitischer Sprecher der Freie Wähler Landtagsfraktion war ich mit dem ersten ministeriellen Entwurf des Gesetzes fachpolitisch befasst, aber nicht einverstanden. Folgerichtig habe ich Änderungen an dem Entwurf vorgenommen, die auch von meiner Fraktion getragen wurden. In Verhandlungen mit dem Sozialministerium und dem Koalitionspartner CSU konnten allerdings meine Änderungs- und Ergänzungswünsche im Wesentlichen nicht durchgesetzt werden, so dass ich den aus meiner Sicht unzureichenden Entwurf nicht mittragen konnte und ich daraufhin mein abweichendes Abstimmungsverhalten beiden Regierungsfraktionen vorab mitgeteilt und begründet habe.
 
Im Einzelnen bemängele ich, dass die Anregungen der bereits bestehenden Seniorenvertretungen in Bayern (LSVB) nicht ausreichend gewürdigt wurden und der Gesetzentwurf dem Anspruch einer echten Mitwirkung nicht gerecht wird. Dies ist vor dem Hintergrund, wie bedeutsam die Arbeit und das Engagement von Seniorinnen und Senioren für unsere Gesellschaft sind, bedauerlich. Beispielhaft seien genannt: Nachbarschaftshilfe, Asylbetreuung, Schulbegleitung, Ehrenämter in Vereinen u. v. m. Ich hätte mir angesichts der Bedeutung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch die ältere Bevölkerung eine größere und strukturierte Einbindung der Seniorenvertretungen gewünscht.
 
Ein wesentlicher Aspekt meiner Kritik am letztgültigen Gesetzentwurf ist, dass meines Erachtens jede bayerische Gemeinde bereits ab 5.000 Einwohnern eine Seniorenvertretung verpflichtend haben sollte (und bei Gemeinden bis 5.000 Einwohnern diese dringend empfohlen sein sollte). Diesbezüglich stimme ich der Forderung vieler Seniorenvertretungen zu, mit denen ich im Vorfeld sowohl in meinem Stimmkreis, als auch bayernweit zahlreiche Gespräche geführt habe. Eine leider nicht berücksichtigte Petition des Seniorenrats Langenzenn (Mittelfranken) habe ich ebenfalls unterstützt.
 
Auch die LandesSeniorenVertretung Bayern (LSVB) kritisierte im Vorfeld, dass im Gesetzentwurf keine verpflichtende Einrichtung unabhängiger Seniorenbeiräte vorgesehen ist und die Gemeinden lediglich „angehalten“ werden, Seniorenbeiräte einzurichten. Diese unverbindliche Empfehlung ist ebenso ungenügend wie die Tatsache, dass im Gesetzentwurf die vielfältigen Gestaltungsmöglichen von Seniorenvertretungen vernachlässigt wurden. Richtig wäre eine Regelung gewesen, wonach entsprechend der Leistungsfähigkeit der betreffenden Kommunen ein Budget für die Seniorenbeiräte festgelegt wird. Die zur Verfügung gestellten Finanzen würden ein Sachkosten- und Veranstaltungsbudget ermöglichen, z. B. für EDV-Kurse, Vernetzungsaktivitäten oder Ausflüge/Besichtigungen – und damit eine effizientere Arbeit ermöglichen.
 
Heute haben wir in Bayern 2,7 Millionen Seniorinnen und Senioren – deren Zahl wird in naher Zukunft deutlich steigen – laut Prognosen werden es 2040 knapp 3,5 Millionen sein. Die Generation der Älteren weiß selbst am besten, was für sie gut ist, wie eine Teilhabe aussehen und wie ein Mitspracherecht geregelt werden soll. Ich empfinde es daher als sehr fahrlässig, dieses Potenzial nicht ausreichend zu würdigen und einzubinden. Die politische Teilhabe und gesellschaftliche Einflussnahme ist auch eine Frage der Anerkennung ihrer Lebensleistung. Umso wichtiger wäre es gewesen, im Gesetzentwurf die Zielsetzungen klarer zu definieren und die Umsetzungsmöglichkeiten konkreter zu beschreiben. Bei kleinen Kommunen, die aus welchen Gründen auch immer keinen Seniorenbeirat einrichten können, sollte über die Kreisebene eine Koordinierung der Interessen der älteren Generation ermöglicht werden – auch dies wäre gut gewesen, im Gesetzentwurf zu verankern.
 
Das Seniorenmitwirkungsgesetz soll zum 01.04.2023 in Kraft treten – ein „Trostpflaster“ bleibt allerdings, dass das Gesetz in drei Jahren evaluiert werden soll und dann ein Nachsteuern möglich sei. Besser wäre es natürlich gewesen, schon jetzt angesichts der zunehmenden Zahl der Älteren in unserer Gesellschaft die politischen Weichen bestmöglich zu stellen und die Zielsetzung effizienter zu konkretisieren. Immerhin war genügend Vorbereitungszeit vorhanden – schließlich fand die Schaffung des Seniorenmitwirkungsgesetzes Eingang in den Koalitionsvertrag zwischen CSU und den Freien Wählern, was ich gerne mit initiiert habe.
 
Aufgrund der obigen Ausführungen konnte ich dem gestern beschlossenen Gesetzentwurf nicht zustimmen, obgleich ich mit großer Hoffnung für ein gerechtes und zukunftsorientiertes Seniorenmitwirkungsgesetz gekämpft habe, das die Rechte von Seniorinnen und Senioren optimal stärken sollte. Jedoch war und ist mir die Wahrnehmung des freien Mandats wichtiger als Koalitionsräson – dies ist eine zentrale Frage meiner politischen Arbeit!
 
Ihr Heimatabgeordneter
Johann Häusler