Die GEMA-Ehrenamtsflatrate kommt!
Erfolg für Freie Wähler im Bayerischen Landtag: die GEMA-Ehrenamtsflatrate kommt!
Hier ist die Antwort aus dem Sozialministerium:
Bürgerschaftliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesellschaft – die Staatsregierung stärkt daher das Ehrenamt mit guten Rahmenbedingungen. Themen, die von Ehrenamtlichen immer wieder als sehr aufwendig und belastend empfunden werden, sind die Abrechnung mit der GEMA und die Kosten für musikalische Darbietungen bei Veranstaltungen aufgrund des Urheberrechts. Darum wurde das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit Beschluss des Bayerischen Kabinetts vom 14. Februar 2023 beauftragt, mit der GEMA einen Pauschalvertrag zu schließen, der die Übernahme der GEMA-Gebühren für das Ehrenamt durch den Freistaat Bayern regeln soll.
Grundlage für die weiteren Verhandlungen sind die von der GEMA übermittelten, folgenden Eckpunkte:
- Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine (Nutzerkreis) in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren Musikveranstaltungen durchzuführen.
- Diese Musikveranstaltungen müssen für die Besucher kostenfrei sein, d.h. es darf kein Eintritt verlangt werden.
- Jährlich sind 47.000 Veranstaltungen kostenfrei.
- Der Pauschalvertrag umfasst Veranstaltungen sowohl mit Tonträgern als auch mit Livemusik und sowohl in Räumlichkeiten als auch im Freien mit bis zu 300 qm Veranstaltungsfläche.
- Für die Veranstalter sind nur eine einmalige digitale Registrierung bei der GEMA sowie die Meldung der Veranstaltung erforderlich. Die GEMA entwickelt dazu eine einfach zu handhabende Anwendung.
- Die Laufzeit des Pauschalvertrages soll zunächst vier Jahre betragen.
- Ob bestehende Vergünstigungen bei der GEMA für einzelne Engagementbereiche, wie bspw. bereits bestehende Pauschal- oder Rahmenverträge, von dem neuen Pauschalvertrag mit umfasst werden, ist mit der GEMA noch zu verhandeln.
Das StMAS wird die Verhandlungen mit der GEMA mit Nachdruck durchführen. Der Vertrag kann frühestens unterzeichnet werden, wenn der Bayerische Landtag mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2023 die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Frühestens ab diesem Zeitpunkt werden die vertraglichen Regelungen auch Wirkung entfalten, eine Rückwirkung für Veranstaltungen vor diesem Zeitpunkt kann es nicht geben.
Sobald der genaue Inhalt des Vertrages feststeht, wird das StMAS diesen veröffentlichen.
Insoweit wird noch um etwas Geduld gebeten. Ich hoffe, dass mit diesen Informationen aus dem Sozialministerium etwas mehr Klarheit herrscht.