Die GEMA-Ehrenamtsflatrate kommt!

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Erfolg für Freie Wähler im Bayerischen Landtag: die GEMA-Ehrenamtsflatrate kommt!
 
Am 1. April geht’s los: Ab dann müssen Vereine in Bayern bei kostenlosen Festen keine Gebühren mehr an die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA entrichten. Stattdessen zahlt der Freistaat Bayern. Mit diesem Vorstoß zur Entbürokratisierung des Ehrenamts haben sich die Freien Wähler in der Bayernkoalition erneut durchgesetzt. Die GEMA-Flatrate für bürgerschaftlich Engagierte ist ein Riesenerfolg für unsere Fraktion, indem bereits ab 1. April ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern berechtigt sind, Musikveranstaltungen ohne Zahlung von GEMA-Gebühren durchzuführen. Der Freistaat Bayern übernimmt dafür allein in diesem Jahr Kosten in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro – ein entsprechender Vertrag wurde mit der GEMA auf zunächst vier Jahre geschlossen. Das ist uns die weitere Stärkung des bayerischen Ehrenamts wert. Allein in diesem Jahr werden mittels GEMA-Flatrate rund 47.000 Musikveranstaltungen kostenfrei gestellt …
 
Hier ist die diesbezügliche FW-Pressemitteilung.

### UPDATE am 27.02.2023 ### UPDATE am 27.02.2023 ###

Aufgrund diverser Anfragen habe ich im zuständigen Ministerium nachgefragt und die nachstehenden vorläufigen Informationen erhalten. Der Vertragsschluss mit der GEMA und auch das Wirksamwerden des Vertrages wird erst nach Verkündung des Haushalts 2023 erfolgen. Verbindliche Angaben zum GEMA-Pauschalvertrag sind somit erst nach Verkündung des Haushalts 2023 im März – voraussichtlich auf der Homepage des StMAS – abrufbar. Nach aktuellem Stand belaufen sich die Verwaltungsaufwände für Berechtigte auf eine digitale Registrierung bei der GEMA (einmalig) sowie die Anmeldung der jeweiligen Veranstaltung.

Hier ist die Antwort aus dem Sozialministerium:

Bürgerschaftliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesellschaft – die Staatsregierung stärkt daher das Ehrenamt mit guten Rahmenbedingungen. Themen, die von Ehrenamtlichen immer wieder als sehr aufwendig und belastend empfunden werden, sind die Abrechnung mit der GEMA und die Kosten für musikalische Darbietungen bei Veranstaltungen aufgrund des Urheberrechts. Darum wurde das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit Beschluss des Bayerischen Kabinetts vom 14. Februar 2023 beauftragt, mit der GEMA einen Pauschalvertrag zu schließen, der die Übernahme der GEMA-Gebühren für das Ehrenamt durch den Freistaat Bayern regeln soll.

Grundlage für die weiteren Verhandlungen sind die von der GEMA übermittelten, folgenden Eckpunkte:

  • Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine (Nutzerkreis) in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren Musikveranstaltungen durchzuführen.
  • Diese Musikveranstaltungen müssen für die Besucher kostenfrei sein, d.h. es darf kein Eintritt verlangt werden.
  • Jährlich sind 47.000 Veranstaltungen kostenfrei.
  • Der Pauschalvertrag umfasst Veranstaltungen sowohl mit Tonträgern als auch mit Livemusik und sowohl in Räumlichkeiten als auch im Freien mit bis zu 300 qm Veranstaltungsfläche.
  • Für die Veranstalter sind nur eine einmalige digitale Registrierung bei der GEMA sowie die Meldung der Veranstaltung erforderlich. Die GEMA entwickelt dazu eine einfach zu handhabende Anwendung.
  • Die Laufzeit des Pauschalvertrages soll zunächst vier Jahre betragen.
  • Ob bestehende Vergünstigungen bei der GEMA für einzelne Engagementbereiche, wie bspw. bereits bestehende Pauschal- oder Rahmenverträge, von dem neuen Pauschalvertrag mit umfasst werden, ist mit der GEMA noch zu verhandeln.

Das StMAS wird die Verhandlungen mit der GEMA mit Nachdruck durchführen. Der Vertrag kann frühestens unterzeichnet werden, wenn der Bayerische Landtag mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2023 die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Frühestens ab diesem Zeitpunkt werden die vertraglichen Regelungen auch Wirkung entfalten, eine Rückwirkung für Veranstaltungen vor diesem Zeitpunkt kann es nicht geben.

Sobald der genaue Inhalt des Vertrages feststeht, wird das StMAS diesen veröffentlichen.

Insoweit wird noch um etwas Geduld gebeten. Ich hoffe, dass mit diesen Informationen aus dem Sozialministerium etwas mehr Klarheit herrscht.

Ihr Heimatabgeordneter
Johann Häusler